Einschränkungen im Loipennetz der Gemeinde Haidmühle

Aufgrund von Beschwerden einzelner Grundstückseigentümer und -pächter sowie aufgrund betrieblicher Einschränkungen durch die Bayerischen Staatsforsten können einige Loipen in diesem Winter nicht weiter gespurt werden.

Wir bitten alle Langläuferinnen und Langläufer um Verständnis, dass insbesondere

  • die Loipe Nr. 3 „Dorfmitte Bischofsreut“ sowie

  • ein Teilabschnitt der Loipe Nr. 1 „Goldener Steig“
    vom diesjährigen Loipenbetrieb ausgenommen werden müssen.

Die übrigen Loipen bleiben hiervon unberührt und werden – soweit die Schneelage es zulässt – weiterhin regelmäßig präpariert.

Eine Übersichtskarte zur Orientierung ist beigefügt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

Bürgerversammlung 2025

Am 18. Oktober 2025 fanden die diesjährigen Bürgerversammlungen der Gemeinde Haidmühle im Gasthaus Strohmaier sowie im Landgasthof Zum Matthiasl statt. Rund 180 interessierte Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Zahlen aus der Gemeinde zu informieren.

Im Anschluss an die Präsentationen wurden zahlreiche Fragen zu den unterschiedlichsten Themen gestellt, die direkt beantwortet werden konnten.

Die vollständige Präsentation der Versammlung stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung. In den kommenden Tagen werden zudem die gesammelten Fragen und Antworten ergänzt.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

https://haidmuehle.eu/wp-content/uploads/2025/10/Buergerversammlung_2025.pd

 

Immer top informiert – mit dem WhatsApp-Kanal der Gemeinde Haidmühle!

Ab sofort gibt es alle wichtigen Neuigkeiten aus unserer Gemeinde direkt aufs Smartphone. Mit unserem offiziellen WhatsApp-Kanal bleiben Sie schnell und unkompliziert auf dem Laufenden

egal ob Veranstaltungshinweise, Mitteilungen der Verwaltung oder aktuelle Informationen.

Ihre Vorteile:

  • Schnell & direkt: Alle wichtigen Infos direkt in Ihrer WhatsApp-App.

  • Datensicher: Ihre Telefonnummer bleibt geschützt – niemand außer Ihnen kann sehen, dass Sie den Kanal abonniert haben.

  • Übersichtlich: Alle Mitteilungen gesammelt an einem Ort, keine Nachrichtenflut, keine Gruppenchats.

  • Unverbindlich: Sie können den Kanal jederzeit mit einem Klick wieder verlassen.

Jetzt mitmachen und nichts mehr verpassen!
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um unseren WhatsApp-Kanal zu abonnieren:
https://whatsapp.com/channel/0029VbB5NA3CXC3Dje4R1r3j

Wir freuen uns, Sie künftig noch schneller und direkter informieren zu dürfen!

 

Wichtige Information zu Wasser- und Abwasserbescheiden 2025

Am 15.10.2025 wurden die Wasser- und Abwasserbescheide erstellt. Diese werden Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.
Da es hierzu bereits erste Nachfragen gab, möchten wir Ihnen nachfolgende Hinweise geben:

Abschlagszahlungen

Jährlich gibt es für Wasser und Abwasser drei Abschlagszahlungen (30.09., 31.12. und 31.03.).

Im Juni erfolgt keine Abschlagszahlung mehr, da zu diesem Zeitpunkt der Jahresbescheid mit der tatsächlichen Abrechnung (Nachzahlung oder Rückerstattung) erstellt wird.

In diesem Jahr ergibt sich eine Änderung: Da der Bescheid erst nach dem 30.09.2025 erlassen wurde, gibt es für 2025 nur zwei Abschlagszahlungen (31.12.2025 und 31.03.2026).

Die Höhe der Gesamtzahlung bleibt gleich.

Lediglich die Verteilung auf die einzelnen Abschläge ist anders als in den Vorjahren.

Gebührenanpassung

Der Gebührensatz hat sich zum vergangenen Jahr erhöht:

Wasser: 3,55 € / m³

Abwasser: 5,32 € / m³

Daher kann es auch bei gleichbleibendem Verbrauch zu Nachzahlungen kommen.

Änderung bei den Großvieheinheiten

In der Satzung wurde folgende Regelung angepasst:

Pro im Haushalt lebender Person wird ein jährlicher Mindestverbrauch von 35 m³ Wasser angesetzt.

Nur wenn dieser erreicht wird, kann eine Ermäßigung von jährlich 15 m³ pro Großvieheinheit berücksichtigt werden.

Rückfragen

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, erreichen Sie uns gerne unter:
📞 08556 97 26313
📧 simone.hannen@haidmuehle.bayern.de

Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

 

Information zur Beantragung von Personalausweis und Reisepass ab 1. September 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie ab dem 1. September 2025 die neue Regelung zur Erstellung des digitalen Lichtbildes bei der Antragstellung für Personalausweise und Reisepässe in der Gemeinde Haidmühle:
1. Digitale Lichtbilder verpflichtend
Mitgebrachte Papierfotos oder digitale Dateien können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden – dies gilt auch für Kinder.
2. Point-ID in der Gemeinde
In der Gemeinde steht hierfür der Point-ID im Zimmer 01 (Einwohnermeldeamt) zur Verfügung. Dort wird Ihr digitales Lichtbild erstellt und unmittelbar an die Pass- und Ausweisbehörde übermittelt.
QR-Codes von Fotografen können derzeit noch nicht genutzt werden, da der erforderliche Scanner aufgrund von Lieferverzögerungen noch nicht verfügbar ist.
3.Gebühr
Für die Erstellung des digitalen Lichtbildes fällt eine bundeseinheitliche Gebühr von 6 Euro an. Diese Vorgaben stammen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Bundesdruckerei – nicht von der Gemeinde selbst.
Ablauf im Überblick:
•Sie kommen zur Antragstellung ins Zimmer 01 (Einwohnermeldeamt).
•Dort wird Ihr Lichtbild direkt am Point-ID aufgenommen.
•Das Bild wird gesichert an die Ausweisbehörde übermittelt.
•Mitgebrachte Fotos oder QR-Codes von externen Fotografen können aktuell nicht verwendet werden.
Hintergrund:
Die neue Regelung basiert auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Fälschungssicherheit zu erhöhen und Manipulationen – z. B. durch das sogenannte Morphing – zu verhindern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Simone Hannen
Bürgerbüro

Der Felsdurchbruch bei Frauenberg auf dem Adalbert-Stifter-Radweg ist nach drei Jahren Sperrung endlich wieder passierbar!

Am 14.05.2025 durften wir bei bestem Frühlingswetter gemeinsam mit unseren Nachbarn aus der Gemeinde Neureichenau - Bayerischer Wald dieses besondere Teilstück offiziell wiedereröffnen. Bürgermeister Roland Schraml radelte gemeinsam mit Pfarrer Yohan Injumala, dem Team der Gemeinde und zahlreichen Gästen zur Feier – während aus Neureichenau Bürgermeisterin Kristina Urmann mit interessierten Bürger*innen samt liebevoll gepacktem Bollerwagen anreiste.
Nach der Segnung durch unseren Pfarrer und einer deftigen Brotzeit der Metzgerei Madl sowie Erfrischungen vom Edeka-Markt Altreichenau war klar: Dieser Weg verbindet nicht nur Gemeinden – sondern Menschen.
Ob Sommer-Radtour oder Winter-Langlauf  – der Weg steht wieder offen und lädt ein zum Genießen, Erleben und Durchatmen!
Danke an alle, die dieses Projekt möglich gemacht haben!

Grundsteuer-Information der Gemeinde Haidmühle

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und von den Eigentümern von Grundbesitz zu zahlen.

Seit Januar 2025 werden die neuen Bescheide erstellt. Grundlage dafür ist die Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt. Leider war es bisher noch nicht möglich, alle Aktenzeichen zu verarbeiten bzw. zu korrigieren.

Sollten Sie zu einem Aktenzeichen noch keinen Bescheid erhalten haben, ist auch noch keine Zahlung zu leisten. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, ist die erste Zahlung am 15.02.2025 fällig.

Ein eventueller Widerspruch bzw. Antrag auf Änderung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, die Zahlung pünktlich zu leisten. Sofern dem Widerspruch bzw. dem Änderungsantrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen korrigierten Bescheid. Die zu viel gezahlte Steuer wird in diesen Fällen zurückerstattet.

Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ändert nichts an der Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde, solange das Finanzamt dem Antrag nicht schriftlich entsprochen hat.

Sofern Sie uns ein Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden wir den Betrag zur angegebenen Fälligkeit einziehen. Sollten Sie der Meinung sein, dass der abgebuchte Betrag fehlerhaft ist, lassen Sie die Lastschrift bitte nicht von der Bank stornieren, sondern setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären.

Bitte beachten Sie, dass bei neuen Objekten bzw. Aktenzeichen ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden muss. Das entsprechende Formular war als Anlage beim neuen Grundsteuerbescheid enthalten.

Wichtige Hinweise zum Widerspruch gegen Messwerte
Ein Widerspruch gegen die Grunddaten der Messwerte muss beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Die Gemeinde Haidmühle bezieht ihre Daten aus dem Bescheid, den Sie direkt vom Finanzamt erhalten haben. Bitte richten Sie entsprechende Anliegen daher direkt an die zuständige Finanzbehörde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeinde Haidmühle

 

Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2024 folgende Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 beschlossen:

Grundsteuer A: 230 v. H.

Grundsteuer B: 230 v. H.

Die Ile Wolfsteiner Waldheimat informiert - Tipps aus dem Handlungsfeld Energie

Für Infos bitte hier klicken!

 

Digitaler Bauantrag - so funktioniert´s

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.

Wichtige Information für unsere Vereine

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am 27. März 2023 informiert, dass ein Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet wurde. Laut dem Ministerium wurde damit ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.

Pauschalvertrag mit der GEMA und weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern

 

 

 

 

 

Wichtige Mitteilung des Standesamtes Haidmühle

Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle

Die Parkgebühr beträgt täglich in der Zeit von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr für geparkte

  1. Kraftfahrzeuge (Pkw und Kraftrad)
  • je angefangene ½ Stunde     0,50 Euro
  • für ein Ganztagesticket (ab 5 Stunden)     5,00 Euro
  1. Wohnmobile, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger ( nur an den Rad-Wander-Loipen-Zentren )
    Busse ( nur am Rad-Wander-Loipen-Zentrum Bischofsreut oder Grenzübergang Haidmühle )
  • je angefangene 1/2 Stunde             0,50 Euro
  • für ein Halbtagesticket (ab 5 Stunden)     5,00 Euro
  • für ein Ganztagesticket (ab 10 Stunden)   10,00 Euro

Den Parkscheinautomaten finden Sie an den Rad-/Wander-/Loipenzentren in Haidmühle, Bischofsreut, Frauenberg - nur dort können die Tickets gezogen werden. Die Tickets sind im gesamten Gemeindebereich gültig!
Ebenso sind Digitale Parkscheine erhältlich über „Parkster App“ für Android und IOS.

Hier klicken für weitere Informationen zur Parkgebühren, Dauerparkscheine und Beschreibung der Parkplätze!

Hier finden Sie die Standorte unserer Parkautomaten:

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Haidmühle

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Bischofsreut

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Frauenberg

Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle (Parkgebührenordnung) vom 11. Februar 2021