Grundsteuer-Information der Gemeinde Haidmühle

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und von den Eigentümern von Grundbesitz zu zahlen.

Seit Januar 2025 werden die neuen Bescheide erstellt. Grundlage dafür ist die Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt. Leider war es bisher noch nicht möglich, alle Aktenzeichen zu verarbeiten bzw. zu korrigieren.

Sollten Sie zu einem Aktenzeichen noch keinen Bescheid erhalten haben, ist auch noch keine Zahlung zu leisten. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, ist die erste Zahlung am 15.02.2025 fällig.

Ein eventueller Widerspruch bzw. Antrag auf Änderung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, die Zahlung pünktlich zu leisten. Sofern dem Widerspruch bzw. dem Änderungsantrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen korrigierten Bescheid. Die zu viel gezahlte Steuer wird in diesen Fällen zurückerstattet.

Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ändert nichts an der Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde, solange das Finanzamt dem Antrag nicht schriftlich entsprochen hat.

Sofern Sie uns ein Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden wir den Betrag zur angegebenen Fälligkeit einziehen. Sollten Sie der Meinung sein, dass der abgebuchte Betrag fehlerhaft ist, lassen Sie die Lastschrift bitte nicht von der Bank stornieren, sondern setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären.

Bitte beachten Sie, dass bei neuen Objekten bzw. Aktenzeichen ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden muss. Das entsprechende Formular war als Anlage beim neuen Grundsteuerbescheid enthalten.

Wichtige Hinweise zum Widerspruch gegen Messwerte
Ein Widerspruch gegen die Grunddaten der Messwerte muss beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Die Gemeinde Haidmühle bezieht ihre Daten aus dem Bescheid, den Sie direkt vom Finanzamt erhalten haben. Bitte richten Sie entsprechende Anliegen daher direkt an die zuständige Finanzbehörde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeinde Haidmühle

 

Regionalbudget

Aufruf zur Beteiligung am Regionalbudget 2025: Fördermittel für Kleinprojekte verfügbar!

Die ILE Wolfsteiner Waldheimat setzt auch 2025 ihr erfolgreiches Förderprogramm für Kleinprojekte fort! Mit dem Regionalbudget unterstützt das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Projekte, die zur Attraktivität und Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden beitragen.

Rückblick: Erfolgsgeschichten aus 2024

Im vergangenen Jahr wurden 20 Kleinprojekte in unserer Region gefördert und erfolgreich umgesetzt. Hier einige Beispiele:
Freizeit & Vereine: Neue Kinderspielplätze in Hinterschmiding, Vereinsinventar für die Freiwillige Feuerwehr Winkelbrunn, Lichtpunktsystem für den Schützenverein Rehberg.
Kultur & Tradition: Restaurierung des Kriegerdenkmals in Kreuzberg, Digitalisierung der Notensammlung des Musikvereins Annathal.
Infrastruktur & Nahversorgung: Instandsetzung des Platzes am Fürholzer Weiher, Anschaffung neuer Regale für den Regionalladen Kini-Hof in Pittersberg.

Jetzt bewerben!

Auch 2025 stehen wieder Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten bis 20.000 €. Die Förderung erfolgt durch das ALE und einen Eigenanteil der ILE Wolfsteiner Waldheimat.

Interessierte Vereine, Institutionen und Privatpersonen können jetzt ihre Förderanfrage für Kleinprojekte stellen.

Antrag downloaden!

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Gemeinde aktiv mitzugestalten!

📅 Bewerbungsschluss: 10.03.2025
📍 Kontakt:

ILE Wolfsteiner Waldheimat
Sarah Wagner
Giesekestr. 2
94151 Mauth
Tel. 08557 – 9600-92

Wir freuen uns auf zahlreiche spannende Projektideen! 🚀

 

Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2024 folgende Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 beschlossen:

Grundsteuer A: 230 v. H.

Grundsteuer B: 230 v. H.

Sparkasse Freyung Grafenau

Am 17.10.2024 ein schöner Termin wegen einer Spende an die Gemeinde Haidmühle für die Anschaffung zweier Defibrillatoren, die im Gemeindegebiet (Haidmühle/Bischofsreut) installiert werden sollen. Bei der Spendenübergabe an Bürgermeister Roland Schraml (2.v.r.) waren dabei (v.l.n.r.): M. Klein (VM Spk. FRG), Christoph Kindermann (GSL Jandelsbrunn) , Kerstin Weishäupl (TLin MB Waldkirchen) und Thomas Graßl (Agrar- und Firmenkundenbetreuer). Die Investition in diese Geräte betrachten wir als äußerst sinnvoll. Wir hoffen natürlich, dass die Defibrillatoren nie gebraucht werden – aber wenn doch, dann kann ihr Einsatz Leben retten. Dazu leisten wir gern einen Beitrag. 

Die Ile Wolfsteiner Waldheimat informiert - Tipps aus dem Handlungsfeld Energie

Für Infos bitte hier klicken!

 

Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 sieht vor, dass der Kindereisepass zum 01.01.20 24 wegfallen wird. Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

 

Ab dem 01.01.2024 können folgende Dokumente für Kinder beantragt werden:

Elektronischer Reisepass: Gültigkeitsdauer 6 Jahre, mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein. Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen, Gebühr: 37,50 Euro

 

Personalausweis: Gültigkeitsdauer 6 Jahre, wieder mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein. Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen, Gebühr: 22,80 Euro

 

-> Für Fragen ist das Einwohnermeldeamt, Herr Andreas Weiß, zuständig: Tel.: 08556-97263-14

Digitaler Bauantrag - so funktioniert´s

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.

Wichtige Information für unsere Vereine

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am 27. März 2023 informiert, dass ein Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet wurde. Laut dem Ministerium wurde damit ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.

Pauschalvertrag mit der GEMA und weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern

 

 

 

 

 

Wichtige Mitteilung des Standesamtes Haidmühle

Sperrung des Teilstücks des Adalbert-Stifter-Geh- und Radweges beim Felsdurchbruch in Frauenberg wegen Steinschlaggefahr für die gesamte Sommersaison 2022

Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle

Die Parkgebühr beträgt täglich in der Zeit von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr für geparkte

  1. Kraftfahrzeuge (Pkw und Kraftrad)
  • je angefangene ½ Stunde     0,50 Euro
  • für ein Ganztagesticket (ab 5 Stunden)     5,00 Euro
  1. Wohnmobile, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger ( nur an den Rad-Wander-Loipen-Zentren )
    Busse ( nur am Rad-Wander-Loipen-Zentrum Bischofsreut oder Grenzübergang Haidmühle )
  • je angefangene 1/2 Stunde             0,50 Euro
  • für ein Halbtagesticket (ab 5 Stunden)     5,00 Euro
  • für ein Ganztagesticket (ab 10 Stunden)   10,00 Euro

Den Parkscheinautomaten finden Sie an den Rad-/Wander-/Loipenzentren in Haidmühle, Bischofsreut, Frauenberg - nur dort können die Tickets gezogen werden. Die Tickets sind im gesamten Gemeindebereich gültig!
Ebenso sind Digitale Parkscheine erhältlich über „Parkster App“ für Android und IOS.

Hier klicken für weitere Informationen zur Parkgebühren, Dauerparkscheine und Beschreibung der Parkplätze!

Hier finden Sie die Standorte unserer Parkautomaten:

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Haidmühle

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Bischofsreut

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Frauenberg

Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle (Parkgebührenordnung) vom 11. Februar 2021