Unser neu gewähltes Führungsteam
Mit der heutigen konstituierenden Sitzung startet der neu gewählte Gemeinderat der Gemeinde
Haidmühle offiziell in die neue Amtsperiode.
Wir gratulieren Herrn Florian Eder herzlich zur Wahl zum 2. Bürgermeister sowie
Herrn Johannes Reichenberger zur Bestellung als 1. Stellvertreter und Frau Susanna Ratschmann zur Bestellung als 2. Stellvertreterin des 1. Bürgermeisters.
Gemeinsam freuen wir uns auf eine vertrauensvolle, engagierte und konstruktive Zusammenarbeit – für unsere Gemeinde, unsere Ortsteile und unsere gemeinsame Zukunft.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für ihre Bereitschaft, Verantwortung für Haidmühle zu übernehmen.
Austausch Wasserzähler
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde wird in den kommenden Monaten turnusgemäß die Wasserzähler austauschen, um die gesetzlichen Eichfristen einzuhalten und eine weiterhin zuverlässige und hygienisch einwandfreie Wasserversorgung sicherzustellen. Im Zuge dieses Austauschs werden moderne elektronische Wasserzähler mit Funkfunktion installiert.
Wir möchten Sie hierzu transparent informieren: Die eingesetzte Funktechnik dient ausschließlich der vereinfachten Ablesung der Zählerstände. Eine Funkübertragung erfolgt jedoch nur zu den tatsächlich vorgesehenen Ablesezeitpunkten, konkret zum 30.06.2026 sowie zum Jahresende oder bei einem Besitzerwechsel. Außerhalb dieser Termine ist keine aktive Funkübertragung vorgesehen. Es findet somit keine dauerhafte oder regelmäßige Datenübermittlung statt.
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Es werden ausschließlich die zur Abrechnung erforderlichen Verbrauchsdaten erhoben und verarbeitet. Eine weitergehende Auswertung, insbesondere zur Erstellung von Verbrauchs- oder Verhaltensprofilen, erfolgt nicht. Die Datenverarbeitung erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und die Übertragung erfolgt verschlüsselt sowie auf das technisch notwendige Mindestmaß beschränkt.
Der Einbau der Wasserzähler erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und ist daher verpflichtend. Ihre datenschutzrechtlichen Rechte bleiben hiervon unberührt. Sie haben insbesondere das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Mit der Auswahl des eingesetzten Systems wurde bewusst darauf geachtet, eine datenschutzfreundliche und zugleich technisch sinnvolle Lösung zu wählen. Insbesondere wurde Wert daraufgelegt, die Funkübertragung auf ein Minimum zu reduzieren und keine dauerhafte Aktivität vorzusehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung



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