Einschränkungen im Loipennetz der Gemeinde Haidmühle
Aufgrund von Beschwerden einzelner Grundstückseigentümer und -pächter sowie aufgrund betrieblicher Einschränkungen durch die Bayerischen Staatsforsten können einige Loipen in diesem Winter nicht weiter gespurt werden.
Wir bitten alle Langläuferinnen und Langläufer um Verständnis, dass insbesondere
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die Loipe Nr. 3 „Dorfmitte Bischofsreut“ sowie
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ein Teilabschnitt der Loipe Nr. 1 „Goldener Steig“

vom diesjährigen Loipenbetrieb ausgenommen werden müssen.
Die übrigen Loipen bleiben hiervon unberührt und werden – soweit die Schneelage es zulässt – weiterhin regelmäßig präpariert.
Eine Übersichtskarte zur Orientierung ist beigefügt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Bürgerversammlung 2025
Am 18. Oktober 2025 fanden die diesjährigen Bürgerversammlungen der Gemeinde Haidmühle im Gasthaus Strohmaier sowie im Landgasthof Zum Matthiasl statt. Rund 180 interessierte Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Zahlen aus der Gemeinde zu informieren.
Im Anschluss an die Präsentationen wurden zahlreiche Fragen zu den unterschiedlichsten Themen gestellt, die direkt beantwortet werden konnten.
Die vollständige Präsentation der Versammlung stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung. In den kommenden Tagen werden zudem die gesammelten Fragen und Antworten ergänzt.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
https://haidmuehle.eu/wp-content/uploads/2025/10/Buergerversammlung_2025.pd
Immer top informiert – mit dem WhatsApp-Kanal der Gemeinde Haidmühle!
Ab sofort gibt es alle wichtigen Neuigkeiten aus unserer Gemeinde direkt aufs Smartphone. Mit unserem offiziellen WhatsApp-Kanal bleiben Sie schnell und unkompliziert auf dem Laufenden
egal ob Veranstaltungshinweise, Mitteilungen der Verwaltung oder aktuelle Informationen.
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Schnell & direkt: Alle wichtigen Infos direkt in Ihrer WhatsApp-App.
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Datensicher: Ihre Telefonnummer bleibt geschützt – niemand außer Ihnen kann sehen, dass Sie den Kanal abonniert haben.
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Übersichtlich: Alle Mitteilungen gesammelt an einem Ort, keine Nachrichtenflut, keine Gruppenchats.
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Unverbindlich: Sie können den Kanal jederzeit mit einem Klick wieder verlassen.
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Wir freuen uns, Sie künftig noch schneller und direkter informieren zu dürfen!
Wichtige Information zu Wasser- und Abwasserbescheiden 2025
Am 15.10.2025 wurden die Wasser- und Abwasserbescheide erstellt. Diese werden Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.
Da es hierzu bereits erste Nachfragen gab, möchten wir Ihnen nachfolgende Hinweise geben:
Abschlagszahlungen
Jährlich gibt es für Wasser und Abwasser drei Abschlagszahlungen (30.09., 31.12. und 31.03.).
Im Juni erfolgt keine Abschlagszahlung mehr, da zu diesem Zeitpunkt der Jahresbescheid mit der tatsächlichen Abrechnung (Nachzahlung oder Rückerstattung) erstellt wird.
In diesem Jahr ergibt sich eine Änderung: Da der Bescheid erst nach dem 30.09.2025 erlassen wurde, gibt es für 2025 nur zwei Abschlagszahlungen (31.12.2025 und 31.03.2026).
Die Höhe der Gesamtzahlung bleibt gleich.
Lediglich die Verteilung auf die einzelnen Abschläge ist anders als in den Vorjahren.
Gebührenanpassung
Der Gebührensatz hat sich zum vergangenen Jahr erhöht:
Wasser: 3,55 € / m³
Abwasser: 5,32 € / m³
Daher kann es auch bei gleichbleibendem Verbrauch zu Nachzahlungen kommen.
Änderung bei den Großvieheinheiten
In der Satzung wurde folgende Regelung angepasst:
Pro im Haushalt lebender Person wird ein jährlicher Mindestverbrauch von 35 m³ Wasser angesetzt.
Nur wenn dieser erreicht wird, kann eine Ermäßigung von jährlich 15 m³ pro Großvieheinheit berücksichtigt werden.
Rückfragen
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, erreichen Sie uns gerne unter:
📞 08556 97 26313
📧 simone.hannen@haidmuehle.bayern.de
Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
Information zur Beantragung von Personalausweis und Reisepass ab 1. September 2025
Der Felsdurchbruch bei Frauenberg auf dem Adalbert-Stifter-Radweg ist nach drei Jahren Sperrung endlich wieder passierbar!

Grundsteuer-Information der Gemeinde Haidmühle
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und von den Eigentümern von Grundbesitz zu zahlen.
Seit Januar 2025 werden die neuen Bescheide erstellt. Grundlage dafür ist die Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt. Leider war es bisher noch nicht möglich, alle Aktenzeichen zu verarbeiten bzw. zu korrigieren.
Sollten Sie zu einem Aktenzeichen noch keinen Bescheid erhalten haben, ist auch noch keine Zahlung zu leisten. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, ist die erste Zahlung am 15.02.2025 fällig.
Ein eventueller Widerspruch bzw. Antrag auf Änderung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, die Zahlung pünktlich zu leisten. Sofern dem Widerspruch bzw. dem Änderungsantrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen korrigierten Bescheid. Die zu viel gezahlte Steuer wird in diesen Fällen zurückerstattet.
Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ändert nichts an der Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde, solange das Finanzamt dem Antrag nicht schriftlich entsprochen hat.
Sofern Sie uns ein Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden wir den Betrag zur angegebenen Fälligkeit einziehen. Sollten Sie der Meinung sein, dass der abgebuchte Betrag fehlerhaft ist, lassen Sie die Lastschrift bitte nicht von der Bank stornieren, sondern setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären.
Bitte beachten Sie, dass bei neuen Objekten bzw. Aktenzeichen ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden muss. Das entsprechende Formular war als Anlage beim neuen Grundsteuerbescheid enthalten.
Wichtige Hinweise zum Widerspruch gegen Messwerte
Ein Widerspruch gegen die Grunddaten der Messwerte muss beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Die Gemeinde Haidmühle bezieht ihre Daten aus dem Bescheid, den Sie direkt vom Finanzamt erhalten haben. Bitte richten Sie entsprechende Anliegen daher direkt an die zuständige Finanzbehörde.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeinde Haidmühle
Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2024 folgende Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 beschlossen:
Grundsteuer A: 230 v. H.
Grundsteuer B: 230 v. H.
Die Ile Wolfsteiner Waldheimat informiert - Tipps aus dem Handlungsfeld Energie
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Digitaler Bauantrag - so funktioniert´s
Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.
Wichtige Information für unsere Vereine
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am 27. März 2023 informiert, dass ein Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet wurde. Laut dem Ministerium wurde damit ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.
Pauschalvertrag mit der GEMA und weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern
Wichtige Mitteilung des Standesamtes Haidmühle
Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle
Die Parkgebühr beträgt täglich in der Zeit von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr für geparkte
- Kraftfahrzeuge (Pkw und Kraftrad)
- je angefangene ½ Stunde 0,50 Euro
- für ein Ganztagesticket (ab 5 Stunden) 5,00 Euro
- Wohnmobile, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger ( nur an den Rad-Wander-Loipen-Zentren )
Busse ( nur am Rad-Wander-Loipen-Zentrum Bischofsreut oder Grenzübergang Haidmühle )
- je angefangene 1/2 Stunde 0,50 Euro
- für ein Halbtagesticket (ab 5 Stunden) 5,00 Euro
- für ein Ganztagesticket (ab 10 Stunden) 10,00 Euro
Den Parkscheinautomaten finden Sie an den Rad-/Wander-/Loipenzentren in Haidmühle, Bischofsreut, Frauenberg - nur dort können die Tickets gezogen werden. Die Tickets sind im gesamten Gemeindebereich gültig!
Ebenso sind Digitale Parkscheine erhältlich über „Parkster App“ für Android und IOS.
Hier finden Sie die Standorte unserer Parkautomaten:
Rad-, Wander- und Loipenzentrum Haidmühle
Rad-, Wander- und Loipenzentrum Bischofsreut
