Kampagne „STADTRADELN“ vom 27.06. - 17.07.2025

Der Felsdurchbruch bei Frauenberg auf dem Adalbert-Stifter-Radweg ist nach drei Jahren Sperrung endlich wieder passierbar!

Am 14.05.2025 durften wir bei bestem Frühlingswetter gemeinsam mit unseren Nachbarn aus der Gemeinde Neureichenau - Bayerischer Wald dieses besondere Teilstück offiziell wiedereröffnen. Bürgermeister Roland Schraml radelte gemeinsam mit Pfarrer Yohan Injumala, dem Team der Gemeinde und zahlreichen Gästen zur Feier – während aus Neureichenau Bürgermeisterin Kristina Urmann mit interessierten Bürger*innen samt liebevoll gepacktem Bollerwagen anreiste.
Nach der Segnung durch unseren Pfarrer und einer deftigen Brotzeit der Metzgerei Madl sowie Erfrischungen vom Edeka-Markt Altreichenau war klar: Dieser Weg verbindet nicht nur Gemeinden – sondern Menschen.
Ob Sommer-Radtour oder Winter-Langlauf  – der Weg steht wieder offen und lädt ein zum Genießen, Erleben und Durchatmen!
Danke an alle, die dieses Projekt möglich gemacht haben!

Durchfahrtssperre in Haidmühle aufgrund der Kanalsanierung ab 22.4.25

Aufgrund der beginnenden Kanalisierungsarbeiten in Haidmühle muss die Ortsdurchfahrt für den gesamten Verkehr vollständig gesperrt werden.
Die Sperrung erfolgt durch die ausführende Baufirma und betrifft den Bereich von der Abzweigung Richtung Bauhof/Recyclinghof (aus Richtung Bischofsreut kommend) bis kurz vor die Einmündung zur Bahnhofstraße. Die genaue Strecke ist auch dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Bitte beachten Sie die bereits in den umliegenden Ortsteilen ausgeschilderte Umleitung und planen Sie gegebenenfalls mehr Fahrzeit ein – insbesondere auf dem Weg zur Arbeit.
Bezüglich der Schulbuslinien erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler eine gesonderte Mitteilung, sobald sich Änderungen an den Einstiegsstellen ergeben.
Wir sind uns bewusst, dass die Sperrung mit Einschränkungen und zeitlichem Mehraufwand verbunden ist. Dennoch bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Ortsdurchfahrt wird – sobald es der Baufortschritt zulässt – wieder geöffnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeinde Haidmühle

Grundsteuer-Information der Gemeinde Haidmühle

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und von den Eigentümern von Grundbesitz zu zahlen.

Seit Januar 2025 werden die neuen Bescheide erstellt. Grundlage dafür ist die Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt. Leider war es bisher noch nicht möglich, alle Aktenzeichen zu verarbeiten bzw. zu korrigieren.

Sollten Sie zu einem Aktenzeichen noch keinen Bescheid erhalten haben, ist auch noch keine Zahlung zu leisten. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, ist die erste Zahlung am 15.02.2025 fällig.

Ein eventueller Widerspruch bzw. Antrag auf Änderung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, die Zahlung pünktlich zu leisten. Sofern dem Widerspruch bzw. dem Änderungsantrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen korrigierten Bescheid. Die zu viel gezahlte Steuer wird in diesen Fällen zurückerstattet.

Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ändert nichts an der Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde, solange das Finanzamt dem Antrag nicht schriftlich entsprochen hat.

Sofern Sie uns ein Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden wir den Betrag zur angegebenen Fälligkeit einziehen. Sollten Sie der Meinung sein, dass der abgebuchte Betrag fehlerhaft ist, lassen Sie die Lastschrift bitte nicht von der Bank stornieren, sondern setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären.

Bitte beachten Sie, dass bei neuen Objekten bzw. Aktenzeichen ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden muss. Das entsprechende Formular war als Anlage beim neuen Grundsteuerbescheid enthalten.

Wichtige Hinweise zum Widerspruch gegen Messwerte
Ein Widerspruch gegen die Grunddaten der Messwerte muss beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Die Gemeinde Haidmühle bezieht ihre Daten aus dem Bescheid, den Sie direkt vom Finanzamt erhalten haben. Bitte richten Sie entsprechende Anliegen daher direkt an die zuständige Finanzbehörde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeinde Haidmühle

 

Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2024 folgende Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 beschlossen:

Grundsteuer A: 230 v. H.

Grundsteuer B: 230 v. H.

Die Ile Wolfsteiner Waldheimat informiert - Tipps aus dem Handlungsfeld Energie

Für Infos bitte hier klicken!

 

Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 sieht vor, dass der Kindereisepass zum 01.01.20 24 wegfallen wird. Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

 

Ab dem 01.01.2024 können folgende Dokumente für Kinder beantragt werden:

Elektronischer Reisepass: Gültigkeitsdauer 6 Jahre, mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein. Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen, Gebühr: 37,50 Euro

 

Personalausweis: Gültigkeitsdauer 6 Jahre, wieder mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein. Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen, Gebühr: 22,80 Euro

 

-> Für Fragen ist das Einwohnermeldeamt, Frau Simone Hannen, zuständig: Tel.: 08556-97263-13

Digitaler Bauantrag - so funktioniert´s

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.

Wichtige Information für unsere Vereine

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am 27. März 2023 informiert, dass ein Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet wurde. Laut dem Ministerium wurde damit ein großer Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.

Pauschalvertrag mit der GEMA und weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern

 

 

 

 

 

Wichtige Mitteilung des Standesamtes Haidmühle

Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle

Die Parkgebühr beträgt täglich in der Zeit von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr für geparkte

  1. Kraftfahrzeuge (Pkw und Kraftrad)
  • je angefangene ½ Stunde     0,50 Euro
  • für ein Ganztagesticket (ab 5 Stunden)     5,00 Euro
  1. Wohnmobile, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger ( nur an den Rad-Wander-Loipen-Zentren )
    Busse ( nur am Rad-Wander-Loipen-Zentrum Bischofsreut oder Grenzübergang Haidmühle )
  • je angefangene 1/2 Stunde             0,50 Euro
  • für ein Halbtagesticket (ab 5 Stunden)     5,00 Euro
  • für ein Ganztagesticket (ab 10 Stunden)   10,00 Euro

Den Parkscheinautomaten finden Sie an den Rad-/Wander-/Loipenzentren in Haidmühle, Bischofsreut, Frauenberg - nur dort können die Tickets gezogen werden. Die Tickets sind im gesamten Gemeindebereich gültig!
Ebenso sind Digitale Parkscheine erhältlich über „Parkster App“ für Android und IOS.

Hier klicken für weitere Informationen zur Parkgebühren, Dauerparkscheine und Beschreibung der Parkplätze!

Hier finden Sie die Standorte unserer Parkautomaten:

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Haidmühle

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Bischofsreut

Rad-, Wander- und Loipenzentrum Frauenberg

Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Haidmühle (Parkgebührenordnung) vom 11. Februar 2021